AGB

Nutzungsordnung / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Ausgabe der Boards, Zahlung des Mietpreises, Allgemeines
Die Vermietung unserer SUP Boards erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name,
Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen
Dokumentes. Mit der Unterzeichnung des Miet/Schulungsvertrages oder der Buchung über
unsere Website akzeptiert der Mieter unsere AGB in vollem Umfang.
Die Benutzung unserer Boards erfolgt auf eigene Gefahr.
Jegliche Beschädigungen am geliehenen Material und Gegenständen dritter Parteien
während des Vermiet-/ Schulungszeitraumes gehen zu Lasten des Mieters.
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln
(Schwimmwesten) Pflicht.
Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen.
Die Vermietung findet nur an Schwimmer statt (15 min Schwimmen ohne Unterstützung im
offenen Wasser).
Die Mietpreise (siehe Aushang) sind bei der Ausgabe im Voraus zu entrichten, dabei wird als
Minimum der Preis für die erste Stunde berechnet, wenn nicht anders vereinbart.
Bei Zeitüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung. Die Boards sind bis spätestens
18.00 Uhr zurückzugegeben – ausgenommen Buchungen über mehrere Tage oder nach
vorheriger Absprache.
Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige
Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.
Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer
Preisminderung oder zu Schadenersatz.
Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.
Bei SUP Kursen und Veranstaltungen ist immer dem Instrukteur Folge zu leisten.
Bei Beschädigung oder Verlust (z.B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport –
einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Mieter für die
Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang.
Für Schäden an Dritten durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter
keine Haftung.
Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als
vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht
gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards wegen
Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der
Schadenersatzpflicht ausgenommen.
Der Mieter verpflichtet sich, Board und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine
Reinigungsgebühr in Höhe von 7,00 € erhoben.
Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und
Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten.


Phil Mandeau
Velauer Strasse 118
D-45472 Mülheim a.d. Ruhr
info@foilpfosten.de

Bankverbindung: Commerzbank Duisburg Moers
IBAN: DE17 3508 0070 0289 6175 00
BIC:DRESDEFF350
Steuernummer: 112 5267 1264

2. Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht
Das Baden vom Ufer bzw. von der Einstiegsstelle aus ist nicht gestattet.
Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die
Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, etc.)
verantwortlich.
Das Mitführen von Hunden ist bei uns im Seaside Beach Baldeney leider nicht erlaubt.
Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst
verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sollten mitgenommen und entsorgt werden. Die
Naturschutzzonen des Sees dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und
und zur Fahrinne ist ein ausreichender Abstand zu halten.
Die Querung der Fahrrinne vor dem Pottpaddler Center beim Ab- und Anlegen wird
ausschliesslich im Knien vorgenommen, bis ein Mitarbeiter des Centers die SUP
Kentnisse überprüft und seine Einwilligung zum Überqueren im Stehen gegeben hat.

3. Reservierungen, Stornierung
Kursbuchungen via Email oder über das Buchungstool unserer Webseiten gelten als
verbindlich. Bei Stornierung aus wichtigen Gründen bis 48 Std vor Kursbeginn
berechnen wir 25% des Preises als Aufwandsentschädigung. Später stornierte
Kursbuchungen müssen aus organisatorischen Gründen voll berechnet werden.
SUP Boards können im Voraus für ganze Tage reserviert werden. Die Reservierung erfolgt
in der Regel schriftlich bzw. mündlich gegen Anzahlung. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall
für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme
(Reservierung schriftlich oder mündlich) zustande. Eine Reservierungsbestätigung wird nach
Eingang der Reservierung und Anzahlung versandt. Tritt der Mieter von der Reservierung
zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe der geleisteten
Anzahlung.
Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boards für den Zeitraum der Buchung zur
Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muß der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem
besondere Umstände entgegenstehen (z.B. Vorschriften der Sportbootvermietordnung,
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Boards, höhere
Gewalt).
Reservierte Boards sind soweit nicht anders vereinbart bis 11.00 Uhr des ersten
Reservierungstages abzuholen, erfolgt bis dahin keine Abholung oder andere Vereinbarung
getroffen, ist der Vermieter berechtigt, die Boards anderweitig zu vermieten.

4. Alkohol und Drogen
SUP Board Verleih, Schulungen oder Incentives werden nicht an alkoholisierte oder unter
Drogen stehende Personen vermietet oder durchgeführt. Der Mieter hat in diesem Falle
keinen Anspruch auf Rückgabe der Anzahlung.

5. Fotos
Fotoaufnahmen während einer SUP Tour dienen der Dokumentation und sind zu
Werbezwecken für die SUP Schule Ruhr / POTTPADDLER verwendbar.
Bei gewünschter Nichtveröffentlichung bitten wir dies vor Tourbeginn ausdrücklich zu
kommunizieren.

6. Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift der Verleihscheins bzw. der Kursanmeldung werden die
Nutzungsordnung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

7. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.“

Es gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand ist Essen / NRW.

Phil Mandeau
Velauer Strasse 118
D-45472 Mülheim a.d. Ruhr
info@foilpfosten.de